Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutsche Eintrittskarten TKS GmbH
Lippeltstraße 1, D - 20097 Hamburg,
– nachfolgend "Deutsche Eintrittskarten" –
für Verträge, die über die Web-Plattform der Deutschen Eintrittskarten geschlossen werden.
Stand: 31. Mai 2022
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen Deutsche Eintrittskarten als Betreiber der Online-Plattform
EINTRITTSKARTEN.de und
MEHR.de/tickets (im Folgenden "die Plattform" genannt) sowie den jeweiligen Kunden dieser Plattform. Deutsche Eintrittskarten ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Sofern der Veranstalter Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, werden diese möglicherweise ebenfalls Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter, worauf Deutsche Eintrittskarten ausdrücklich hinweist. Des Weiteren gelten möglicherweise die jeweiligen Hausordnungen der Theater bzw. Spielstätten, in denen auch der Zutritt von Kindern unter 3 Jahren untersagt sein könnte. Deutsche Eintrittskarten vertreibt die Eintrittskarten im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin. Mit der jeweiligen Bestellung beauftragt der Kunde Deutsche Eintrittskarten mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich des Versands.
Über die Plattform sind auch Angebote von Partnerunternehmen bzw. Partnerplattformen (Partnerangebote) der Deutschen Eintrittskarten abrufbar und buchbar, insbesondere Reiseleistungen. Auch hinsichtlich Reise- und Versicherungsdienstleistungen tritt Deutsche Eintrittskarten lediglich als Vermittler auf. Entsprechende Verträge kommen ausschließlich mit dem jeweiligen Erbringer der Versicherungsleistung bzw. Reiseleistung zustande. Deutsche Eintrittskarten kennzeichnet Partnerangebote als solche auf ihrer Internetseite und weist darauf hin, dass sowohl bei einer Buchung eines Partnerangebots bzw. beim Besuch einer Veranstaltung eines Partners regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Deutsche Eintrittskarten und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Deutsche Eintrittskarten stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus den auf der Plattform der Deutschen Eintrittskarten angebotenen Veranstaltungen Produkte/Leistungen, insbesondere Eintrittskarten auswählen und diese über die Schaltfläche "in den Warenkorb legen" in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Über die Schaltfläche "Kaufen" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Eintrittskarten bzw. Produkte/Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit einsehen und durch Betätigen der entsprechenden Schaltflächen ändern.
(2) Deutsche Eintrittskarten schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung unter Vergabe einer Buchungsnummer per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Kunden bei Deutsche Eintrittskarten eingegangen ist und stellt zugleich die Annahme des Antrags durch Deutsche Eintrittskarten dar. Buchungsnummer und Kaufpreis inklusive aller Gebühren können dem Kunden durch Deutsche Eintrittskarten auch mündlich, fernmündlich, oder schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Der Vertragstext wird von Deutsche Eintrittskarten gespeichert und auf Wunsch dem Kunden zugesandt.
§ 3 Voucher
(1) Deutsche Eintrittskarten bietet Kooperationspartnern auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung die Möglichkeit an, für reservierte Eintrittskarten Voucher auszustellen, die den Inhaber berechtigen, im Austausch gegen einen Voucher an der Abendkasse die entsprechenden Eintrittskarten ausgehändigt zu bekommen.
(2) Der Kooperationspartner darf einen Voucher nur ausstellen, wenn zuvor unter Angabe der Vouchernummer ein Vertrag mit Deutsche Eintrittskarten über den Erwerb der Eintrittskarten abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag kann nach Maßgabe des § 2 über die Ticketplattform der Deutsche Eintrittskarten oder aufgrund telefonischer Bestellung über die Ticket-Hotline der Deutsche Eintrittskarten oder aufgrund eines schriftlichen Auftrags des Kooperationspartners geschlossen werden.
(3) Der Kooperationspartner ist nach Bestellung und Zustandekommen des Vertrages über den Erwerb des Vouchers zur unverzüglichen Zahlung des Kaufpreises an Deutsche Eintrittskarten verpflichtet.
§ 4 Versand und Abholung von Karten
(1) Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt durch die vom Kunden gewählte Versandart nach Vertragsschluss und vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
(2) Sofern Karten beim jeweiligen Veranstalter oder am Veranstaltungsort hinterlegt sind, richten sich die Abholung dieser Karten nach den jeweiligen Bedingungen des Veranstalters. Die Originalkarten sind bis zum vom Veranstalter genannten Zeitpunkt am Veranstaltungsort abzuholen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten /Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kunde kann die Zahlung des Kaufpreises im Sinne der angebotenen Zahlungsarten vornehmen, derzeit per Lastschrift/EC-Karte, Vorkasse, Kreditkarte, Sofortüberweisung und PayPal.
(2) Der Kunde kann eine in seinem Nutzerkonto, soweit dieses durch den Kunden angelegt wurde, gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In Fall des Verzugs hat er Deutsche Eintrittskarten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(4) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Deutsche Eintrittskarten nicht aus.
(5) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten verpflichtet und trägt die durch die Rückbelastung entstandenen Kosten.
(6) Bei Zahlung mit Lastschrift erteilt der Käufer der Deutsche Eintrittskarten ein SEPA Mandat. Durch die Übermittlung seiner Bankverbindung erteilt der Käufer Deutsche Eintrittskarten die Erlaubnis, offene Rechnungsbeträge von ebendiesem Bankkonto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 2 Banktage nach Buchung. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Über das erteilte Mandat erhält der Kunde eine E-Mail (Auftragsbestätigung) inklusive seiner Mandatsreferenznummer und der Gläubiger ID von Deutsche Eintrittskarten. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Deutsche Eintrittskarten verursacht wurde.
(7) Bei Zahlung mit Vorkasse ist der Auftrag innerhalb von 3 Werktagen an das in der Auftragsbestätigung angegebene Bankkonto unter Angabe des Verwendungszwecks zu zahlen. Deutsche Eintrittskarten behält sich das Recht vor, bei Nichteingang der Zahlung den Auftrag nach Ablauf der Zahlungsfrist zu stornieren.
§ 6 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Website der Deutsche Eintrittskarten angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei die Preise für Eintrittskarten den aufgedruckten Kartenpreis übersteigen kann.
(2) Bei dem Kauf von Eintrittskarten werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
§ 7 a Widerrufsrecht
(1) Soweit Deutsche Eintrittskarten im Namen von Veranstaltern Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen vermittelt, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, ist das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Widerrufsrecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme gemäß § 312g BGB ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Übersendung der Buchungsnummer durch Deutsche Eintrittskarten namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.
(2) Sofern es sich bei dem verkauften Artikel nicht um ein Ticket für eine Veranstaltung handelt, sondern z.B. einen Merchandisingartikel, steht dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, ein Widerrufsrecht nach den folgenden Maßgaben zu:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) bei uns (Deutsche Eintrittskarten TKS GmbH, Hongkongstraße 7, 20457 Hamburg, Fax: 040-377072-101, E-Mail:
kundenservice@eintrittskarten.de) widerrufen. Der Widerruf muss von Ihnen eindeutig erklärt werden, hierfür kann das
Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der letzten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag Ihrer Widerrufserklärung an uns zurückzusenden. Im Falle des rechtmäßigen Widerrufs hat Deutsche Eintrittskarten die Hinsendekosten zu erstatten, allerdings nur in Höhe der günstigsten im Shop angebotenen Standardlieferung.
Ende der Widerrufsbelehrung
(3) Dem Kunden steht entgegen Absatz 2 kein Widerrufsrecht zu, sofern bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
§ 7 b Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
§ 8 Veranstaltungsausfall / Verlust der Eintrittskarte
(1) Bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsverlegung von Veranstaltungen, die Deutsche Eintrittskarten im Namen und für Rechnung anderer Veranstalter verkauft, gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters. Deutsche Eintrittskarten tauscht die erworbenen Karten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Aufführungstag um, soweit dies vom jeweiligen Veranstalter vorgesehen ist. Die Entscheidung über Art und Umfang der Rückabwicklung und die Erstattung des Kartenpreises an den Kunden obliegt dem jeweiligen Veranstalter.
(2) Deutsche Eintrittskarten ist bei Veranstaltungsausfall oder Veranstaltungsverlegung nicht verpflichtet, die Entgelte für die erbrachten Leistungen des Kartenvorverkaufs und des Kartenversands an den Kunden zu erstatten.
(3) Sofern der Kunde bei Verlust der Eintrittskarte unter Vorlage des Buchungsbelegs oder der Auftragsnummer oder der Kaufquittung oder unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, die Eintrittskarte erworben zu haben, stellt Deutsche Eintrittskarten dem Kunden einen Ersatzbeleg oder ein Ersatzkartenschreiben aus und teilt dies dem Veranstalter mit. Die Entscheidung über den Einlass zu der Veranstaltung verbleibt jedoch bei dem jeweiligen Veranstalter.
§ 9 Besondere Bedingungen für das Direktdruckverfahren (Online-Ticket)
(1) Deutsche Eintrittskarten bietet seinen Kunden für bestimmte Veranstaltung die Möglichkeit, die Eintrittskarte über den eigenen Drucker im sogenannten Direktdruckverfahren zu erstellen. Beim Direktdruckverfahren erfolgt der Eintrittskartendruck (Online-Ticket) nach Abschluss des Kaufvertrags der im Internet gekauften Eintrittskarte durch den Kunden. Das Online-Ticket ist wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.
(2) Die Eindeutigkeit des Online-Tickets ist durch den aufgedruckten Barcode gegeben. Dieser wird beim Zutritt zu der Veranstaltung durch den eingesetzten Barcode-Scanner elektronisch überprüft. Das unbefugte Vervielfältigen und das unbefugte Weiterverkaufen des Online-Tickets sind nicht gestattet. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch unbefugt vervielfältigte Online-Tickets ist nicht gestattet.
(3) Der Veranstalter hat das Recht den Zugang zu einer Veranstaltung zu verweigern, wenn der Besucher zum Zwecke des Einlasses ein unbefugt vervielfältigtes Online-Ticket vorweist und Einlass begehrt. Deutsche Eintrittskarten und der Veranstalter behalten sich die Geltendmachung von Schadensersatz, sowie die Erstattung von Strafanzeige gegen das Direktdruckverfahren missbrauchende Kunden vor. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Bei Zuwiderhandeln gegen die vorherigen Absätze des § 9 verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und/oder der zuvor bezeichneten Ticketgebühren.
(4) Sollte dem Kunden die Bestellbestätigung mit dem Link zum Ausdruck des Online-Tickets nicht innerhalb von zwölf Stunden nach Buchung zugegangen sein oder Probleme beim Ausdruck des Online-Tickets bestehen, so hat sich der Kunde unverzüglich mit Deutsche Eintrittskarten in Verbindung zu setzen.
§ 10 Besondere Bedingungen für das Mobile Ticket (Smartphone)
(1) Deutsche Eintrittskarten bietet seinen Kunden für bestimmte Veranstaltung die Möglichkeit, die Eintrittskarte als sogenanntes Mobiles Ticket zu erwerben. Bei der Option "Mobiles Ticket" entfällt der Druck der Eintrittskarte. Nach Abschluss des Kaufvertrags des im Internet gekauften Mobilen Tickets erhält der Kunde eine E-Mail, die das Mobile Ticket als PDF-Anhang enthält und welches bei Vorzeigen zum Einlass in die jeweilige Veranstaltung dient. Das Mobile Ticket ist wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.
(2) Die Eindeutigkeit des Mobilen Tickets ist durch den aufgedruckten Barcode gegeben. Dieser wird beim Zutritt zu der Veranstaltung durch den eingesetzten Barcode-Scanner elektronisch überprüft. Das unbefugte Vervielfältigen und das unbefugte Weiterverkaufen des Mobilen Tickets sind nicht gestattet. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch unbefugt vervielfältigte Mobile Tickets ist nicht gestattet.
(3) Der Veranstalter hat das Recht, den Zugang zu einer Veranstaltung zu verweigern, wenn der Besucher zum Zwecke des Einlasses ein unbefugt vervielfältigtes Mobiles Ticket vorweist und Einlass begehrt. Deutsche Eintrittskarten und der Veranstalter behalten sich die Geltendmachung von Schadensersatz, sowie die Erstattung von Strafanzeige gegen das Mobile Ticket missbrauchende Kunden vor. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Mobilen Tickets durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Bei Zuwiderhandeln gegen die vorherigen Absätze des § 9 verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und/oder der zuvor bezeichneten Ticketgebühren.
(4) Sollte dem Kunden die Bestellbestätigung mit dem PDF zum Ausdruck des Mobilen Tickets nicht innerhalb von zwölf Stunden nach Buchung zugegangen sein oder Probleme bei der Ansicht des Mobilen Tickets bestehen, so hat sich der Kunde unverzüglich mit Deutsche Eintrittskarten in Verbindung zu setzen.
§ 11 Personalisierte Tickets
(1) Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert. Diese Veranstaltungen sind im Bestellvorgang mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet. In diesen Fällen ist ausschließlich die namentlich auf dem Ticket benannte Person berechtigt, Zutritt zu der Veranstaltung zu verlangen. Der Name ist Bestandteil des Tickets. Der von dem Besteller bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sollte die Möglichkeit gegeben sein, mehrere personalisierte Tickets für eine Veranstaltung zu erwerben, wird der Besteller im Rahmen des Bestellvorgangs aufgefordert und ist dazu verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den/die Vor- und Nachnamen und, wenn vom Veranstalter gefordert, ggf. weitere Angaben (z.B. E-Mail Adresse oder Geburtsdaten) anzugeben, für welche die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf behält sich der Veranstalter, vertreten durch DE, das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Besteller wird des Weiteren im Rahmen des Bestellvorgangs dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass die Angabe dieser fremden Daten nicht missbräuchlich erfolgt, was der Besteller garantiert. Die von dem Besteller benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB). Schuldner des Eintrittspreises und der Gebühren ist und bleibt in jedem Fall jedoch ausschließlich der Besteller.
(2) Anspruch auf Einlass zu der Veranstaltung hat nur die auf dem Ticket namentlich benannte Person. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage eines Ausweises zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. Der Veranstalter und DE werden auch dann dem Besteller und der namentlich genannten Person gegenüber von ihrer Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Online-Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.
(3) Der Widerruf eines personalisierten Tickets ist nur in den Fällen zulässig, in denen diese AGB im Übrigen ein Widerrufsrecht vorsehen.
(4) Sollte eine namentlich auf dem Ticket genannte Person eine Umschreibung des personalisierten Tickets auf eine andere Person wünschen, so kann sie sich bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung unter der Rufnummer 0211 / 7344200 (zu ihren normalen Festnetztelefoniekosten) oder unter 01805 / 2001 (für 0,14 EUR/Min. a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min. inkl. MwSt.), beide Nummern sind montags bis sonntags, 10 bis 17 Uhr besetzt, an DE wenden, um das Ticket umschreiben zu lassen. Voraussetzung einer Umschreibung ist, dass die namentlich genannte Person ihren Anspruch auf Zutritt zu der Veranstaltung an die neu zu benennende Person abgetreten hat, die neu zu benennende Person die AGB des Veranstalters und der DE anerkennt, und das ursprünglich ausgestellte Ticket DE spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung im Original vorliegt. Für die Umschreibung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro je Ticket an. Einzelheiten sind in dem zu führenden Telefonat zu klären. DE darf die Umschreibung im Falle des kumulativen Vorliegens dieser Voraussetzungen nicht willkürlich verweigern.
§ 12 Option Flexticket
(1) Die Option FlexTicket kann im Rahmen der Buchung eines Tickets kostenpflichtig zum jeweils gültigen Tarif für jedes einzelne Ticket ausgewählt werden.
(2) Die Buchung der Option FlexTicket berechtigt zum einmaligen Umtausch eines Tickets aus der jeweils selben Bestellung (aus demselben Auftrag).
(3) Der Umtausch erfolgt über ein Formular auf folgender Website:
HIER
(4) Flex-Tickets die bis einschließlich dem 31.05.22 erworben wurden, können bis 2 Tage vor dem gebuchten Vorstellungstag umgetauscht werden. Bei Erwerb eines Flex-Tickets ab dem 01.06.2022, besteht die Möglichkeit die gekauften Tickets bis 5 Tage (120 Stunden vor Vorstellungsbeginn) vor dem eigentlich gebuchten Vorstellungstag umzutauschen. Danach verfällt die die Option FlexTicket ersatzlos.
(5) Der Umtausch kann in ein zum Zeitpunkt des Umtauschs verfügbares Ticket einer Produktion der STARLIGHT EXPRESS GmbH mit der gleichen bzw. einer höheren Preiskategorie erfolgen. Die Anzahl der Tickets darf sich dabei nicht verändern.
(6) Auf Wunsch und gegen Zuzahlung der Preisdifferenz kann auch ein höherwertiges Ticket erworben werden.
(7) Der Umtausch ist in Tickets zu nicht ermäßigten Preisen sowie ggf. zu ermäßigten Preisen für Senioren, Schüler, Azubi etc. möglich (falls regulär verfügbar), sofern der Wert des ursprünglich gebuchten Tickets nicht unterschritten wird und die Anzahl der Tickets insgesamt unverändert bleibt.
(8) Bereits erbrachte Leistungen wie z. B. Versandkosten sowie die Kosten für die FlexTicket-Option selbst werden nicht erstattet. Für den Versand der neuen Tickets (nach Einlösung) werden die geltenden Versandgebühren fällig.
(9) Die Option FlexTicket berechtigt zum Umtausch in ein verfügbares Ticket zu den jeweils aktuell gültigen Eintrittspreisen. Eventuell im Rahmen des ursprünglichen Ticketkaufs gültige Preisvorteile (Rabatte, Preisnachlässe, Aktionen u.ä.) finden auf die neue Buchung keine Anwendung. Zusätzlich gebuchte Leistungen, z.B. ein Gastronomie- Paket, sind ebenfalls umbuchbar, sofern diese im selben Auftrag wie die Veranstaltungstickets gebucht wurden und in der neuen Wunschvorstellung verfügbar sind.
(10) Im Rahmen der neuen Buchung kann die Option FlexTicket erneut kostenpflichtig gebucht werden, sofern diese für die gewählte Vorstellung verfügbar ist.
(11) Die Option FlexTicket gilt ausschließlich für die Buchung eines neuen Tickets. Eine Auszahlung des Kaufbetrags ohne Buchung eines neuen Tickets ist nicht möglich.
(12) Die Rückgabe des Tickets (Erstattung des Ticketpreises) ist ausgeschlossen.
(13) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Umtausch in Einzelfällen zu verweigern, sofern ein entsprechendes berechtigtes Interesse vorliegt.
§ 13 Haftung
(1) Sämtliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Schäden, die der Kunde im Zusammengang mit der Durchführung einer von Deutsche Eintrittskarten vermittelten Veranstaltung oder Reiseleistung erleidet, sind seitens des Kunden ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Eine Haftung von Deutsche Eintrittskarten für derartige Schäden ist ausgeschlossen.
(2) Auch im Übrigen sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer von Deutsche Eintrittskarten verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf Grund einer von Deutsche Eintrittskarten vorgenommenen Handlung sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Deutschen Eintrittskarten, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Deutsche Eintrittskarten nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Deutschen Eintrittskarten, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Deutsche Eintrittskarten und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung der Sitz der Deutsche Eintrittskarten.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Deutsche Eintrittskarten der Sitz der Deutsche Eintrittskarten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Deutsche Eintrittskarten behält sich jedoch das Recht vor, auch jedes andere national oder international zuständige Gericht anzurufen.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.